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Verwaltungsgerichtsurteil zur kleinen Düse am Flughafen Essen/Mülheim


Berechtigte Schlappe der Landesregierung

Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf über die Klagen eines Anwohners gegen Ausnahmeerlaubnisse für Düsenflüge am Flughafen Essen/Mülheim erklärt Horst Becker MdL, verkehrspolitischer Sprecher:

„Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist sehr erfreulich und gleichzeitig eine schwere Schlappe für die Landesregierung. Der damalige Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) hat sich über alle rechtlichen Bedenken hinweggesetzt und die Einführung der "kleinen Düse" am Flughafen Essen/Mülheim ohne Rücksicht auf die Bevölkerung durchgeboxt. Unsere Kritik, dass durch eine Kette von Ausnahmegenehmigungen die geltende Betriebsgenehmigung für den Flughafen ausgehöhlt wird und politische Gremien umgangen werden, hat das Gericht nun vollauf bestätigt."


Epidemiologische Studie von Prof. Greiser zum Zusammenhang von Krebserkrankungen und Fluglärm am Flughafen Köln/Bonn


































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