25. Februar 2010:
Anhörung Schuldenbremse in der Verfassung
Kommunale Mindestausstattung in die Verfassung
Zur Forderung der Kommunalen Spitzenverbände, eine Mindestausstattung der Kommunen in der Verfassung zu verankern, erklärt Horst Becker MdL, kommunalpolitischer Sprecher:
"Ich begrüße die Forderung ausdrücklich. Die Kommunen haben bereits jetzt ein Neuverschuldungsverbot. Tatsächlich müssen viele von ihnen gigantische Liquiditätskredite aufnehmen, um gesetzlich vorgegebene Aufgaben zu erfüllen. Daher ist eine dringende Umkehr bei der kommunalen Finanzierung erforderlich. Insofern muss es zu einer konkreten verfassungsrechtlichen Absicherung der kommunalen Finanzierung kommen. Nur dann sind Bund und Land gezwungen, die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Städte sicherzustellen. Wer sich hier verweigert, enteignet die Städte. Die Landespolitikerinnen und Landespolitiker würden deutlich dokumentieren, dass sie sich um die Zukunft der Städte und Gemeinden in NRW nicht kümmern wollen."  
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