8. Dezember 2009:
NATO-Flugplatz Geilenkirchen-Teveren
Bundesregierung verweigert zeitnahen Anspruch auf Lärmschutz
Anlässlich der Beantwortung einer kleinen Anfrage zum NATO-Flugplatz Geilenkirchen-Teveren durch die NRW-Landesregierung erklärt Horst Becker, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Die Hinhaltetaktik des Bundesverteidigungsministeriums bei der Festsetzung des neuen Lärmschutzbereiches am NATO-Flugplatz Geilenkirchen ist nicht hinnehmbar. Mit der Ankündigung des Ministeriums, die Daten zur Berechnung des Lärmschutzbereiches erst Ende August 2010 zur Verfügung zu stellen, wird klar gegen das Fluglärmschutzgesetz verstoßen, das eine Neuberechnung des Lärmschutzbereiches bis spätestens Ende 2009 verlangt. Damit wird die lärmgeplagte Anwohnerschaft des Flugplatzes für mindestens neun weitere Monate um den Rechtsanspruch auf passiven Schallschutz gebracht. Der Vorgang ist auch deshalb skandalös, da die Bundesregierung spätestens seit Verabschiedung des Fluglärmschutzgesetzes im Oktober 2007 weiß, dass diese Daten von ihr gefordert sind. Im Übrigen widerspricht das Vorgehen dem von der neuen schwarz-gelben Bundesregierung formulierten Anspruch, sich in besonderem Maße gegen militärischen Fluglärm einzusetzen. Wir fordern Ministerpräsident Rüttgers auf, sich in dieser Frage deutlich mehr zu engagieren."
Anlagen:
- Antwort auf Kleine Anfrage  
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