29. November 2006:
Becker: Widerspruch gegen die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
Nach der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform erklärt Horst Becker MdL kommunalpolitischer Sprecher:
"Widerspruchsverfahren sind ein bürgerfreundliches und bewährtes vorgerichtliches Einigungsverfahren! Sie sparen Bürgerinnen und Bürgern Kosten. Die Abschaffung dieses Verfahrens bedeutet nicht Bürokratieabbau, sondern stellt eine einschneidende Rechtsschutzverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger in NRW und einen Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte und Gerichte dar. Dies hat heute die Mehrzahl der Experten in der Anhörung zum geplanten Bürokratieabbaugesetz NRW bestätigt.
Damit ist die 'Reform' eine reine Mogelpackung. Entgegen der Aussage von Innenminister Wolf ist das Verfahren nämlich nicht teurer, sondern sogar günstiger. Denn es bewirkt nicht nur eine Ersparnis der Gerichtskosten in den Fällen, in denen dem Widerspruch stattgegeben wird. Häufig ist es auch dann kostengünstiger, wenn eine Ablehnung inhaltlich überzeugt und deswegen der Weg zum Gericht dann nicht mehr beschritten wird. Außerdem wird eine unnötige Belastung der Verwaltungsgerichte mit Rechtsstreitigkeiten vermieden, die im Widerspruchsverfahren effizient erledigt werden können.
Für uns Grüne gilt deshalb: Widerspruch gegen die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens.“  
|

 



 























GRÜNE im Bund und im Bundestag.  



Aktuelle Informatio- nen aus NRW.  



Aktuelles aus der Bundestags- fraktion.  



Aktuelle Informatio- nen aus dem Landtag.  



Aktuelle Informatio- nen aus der GRÜNEN Regionalratsfraktion im Regierungsbezirk Köln.  



Aktuelle Informatio- nen aus dem Rhein-Sieg Kreis.  



Aktuelle Informatio- nen aus Lohmar.  


|